“Durch Nahrungsergänzungsmittel zum Dopingsünder!?” Eine Horrorvision für jede Sportlerin und jeden Sportler!
Denn das derzeit gültige Dopingreglement stellt klar fest, dass der Nachweis einer verbotenen Wirksubstanz unmittelbar zur Disqualifikation und Sperre führt – unabhängig davon, wie die Substanz in den Körper gekommen ist. Sprich: Auch kleinste Unachtsamkeiten können zu positiven Dopingproben führen.
Internationale Studien haben leider gezeigt, dass bis zu 38 % der am Markt befindlichen Produkte mit anabol-androgenen Steroiden (Prohormone) bzw. Stimulanzien kontaminiert waren. Eine österreichische Untersuchung hat ergeben, dass 22% der geprüften Produkte Prohormone beinhalteten.
Um unseren Sportler/innen bestmögliche Beratung in Sachen Nahrungsergänzung anbieten zu können, stellen wir nachfolgend unseren NEM-Fragebogen für Firmen in der Version 2019 als PDF (wird nachgereicht) oder zum Online-Ausfüllen bereit: